Gericht: keine Rundfunkgebühren für Internet-PC

von Gabriel am 26.11.2008

Wie unter anderem Heise berichtet, entschied nun – wie schon in der Entscheidung des Gerichts bei der ein Anwalt gegen die GEZ geklagt hatte – wieder ein Gericht zugunsten des “Betroffenen”:

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach Rundfunkgebühren für einen gewerblich genutzten Internet-PC. Neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie ein Internet-PC würden derzeit in den Vorschriften, die die Gebührenpflicht regelten, nicht erwähnt, erklärte das Gericht heute.

Das ist ein weiterer Schritt in Richtung der rundfunkgebührenfreien Computer-Nutzung. Auch wenn es bisher bereits anders lautende Entscheidungen gab, so ist jedes Urteil in dieser Richtung bedeutend, da sich die Kläger in ähnlich gelagerten Fällen daran orientieren können.

Update: bei akademie.de gibt es zwei zum Thema passende Artikel:

Deine Meinung zur Rundfunk-Gebühr für Internet-fähige Computer? Her damit!

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